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am: 07.09.2010 | um: 14:28 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen Ihnen ("Kunde") und der CASTELL MINT GmbH ("CM") kommt durch Abgabe einer entsprechenden Bestellung durch den Kunden und einer Annahme durch die CM nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Kaufvertrag zustande, der den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt:

 

1. Vertragsschluss und Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und CM. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für künftige Käufe; es sei denn, im Rahmen dieser Geschäfte wird die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart.

 

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. CM widerspricht bereits hiermit der Verwendung eigener Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Sollten die CM Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden kollidieren, gelten die CM Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich dem Kunden bestätigen.

 

1.3. Ankaufsaufträge des Kunden können ausschließlich im Internet unter www.castellgold.de erteilt werden. Diese Aufträge gelten als ein an CM gerichtetes Angebot zum Abschluss einen Kaufvertrages betreffend des An- bzw. Verkaufs eines der von uns zum An- bzw. Verkauf angebotenen Edelmetalle durch den Kunden, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme dieses Angebots durch CM erfolgt durch Zugang einer Auftragsbestätigung. Im Falle des Verkaufs von Edelmetallen durch den Kunden an CM erfolgt die Annahme erst nach Abschluss der Ankaufprüfung, bei der das angebotene Edelmetall auf seine Echtheit und Vertriebsfähigkeit zu den aktuellen Marktbedingungen geprüft wird. Ergibt sich eine negative Ankaufprüfung, sendet CM das Edelmetall auf Kosten und Risiko des Kunden durch ein Wertlogistikunternehmen an ihn zurück.

 

2. Informationspflicht

 

CastellGold ist eine internationale Wortmarke sowie die Onlinehandelsplattform der Castell Mint GmbH mit Sitz in Konstanz, Geschäftsführer Peter A. Bethäuser, eingetragen im Handelsregister (Registergericht Amtsgericht Freiburg i. Br.) unter der Registernummer HRB 705258,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE271127384, mit ladungsfähiger Anschrift Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz, Telefon +49 (0)800 - 100 38 76, Fax +49 (0)800 - 100 38 75.

 

3. Kein Widerrufsrecht

 

3.1. Den Kunden von CM steht beim Kauf von Edelmetallen kein Widerrufsrecht zu, da Edelmetalle Preisschwankungen unterliegen und somit ein Widerruf gemäß der folgenden Paragraphen ausgeschlossen ist:

 

Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert über 15.000 € ist eine Identifizierung des Vertragspartners gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) erforderlich. Hierzu übermittelt der Vertragspartner eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

 

4. Preise und Gebühren

 

4.1. Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

4.2. Die Versandkosten inkl. Versicherungen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, etc. gehen zulasten des Kunden.

 

5. Fälligkeit des Kaufpreises

 

5.1. Der Kaufpreis ist im Falle des Ankaufs durch den Kunden bei Erhalt einer entsprechenden Auftragseingangs-Bestätigung (bei Online Shop-Bestellung) oder eines Vorauskasse-Briefes (bei Bestellung per Telefon, Fax, E-Mail oder schriftlich) sofort und ohne Abzug per Vorkasse zur Zahlung auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.

 

5.2. Zahlt der Kunde nach Erhalt der Rechnung nicht innerhalb von drei Bankarbeitstagen, so kommt er ohne Erhalt einer Mahnung mit Ablauf des dritten Bankarbeitstages in Verzug.

 

5.3. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn CM über den Betrag verlustfrei verfügen kann.

 

5.4. Verkauft der Kunde Edelmetalle an CM, ist der durch CM zu zahlende Kaufpreis innerhalb von fünf Bankarbeitstagen fällig.

 

6. Lieferung und Gefahrenübergang

 

6.1. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung durch CM muss schriftlich erfolgen.

 

6.2. CM ist zur Durchführung von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.

 

6.3. CM liefert erst nach vollständigem Eingang der Zahlung des Kunden zum vereinbarten Termin. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden mit der Übergabe des Liefergegenstandes an ihn oder mit Übergabe zum Transportunternehmen über. Verweigert der Kunde die Annahme gilt die Ware im Zeitpunkt der Verweigerung als übergeben. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, gehen Nutzen und Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

6.4. Die Auslieferung erfolgt über ein Logistik- oder Werttransportunternehmen. Der Kunde muss am Tage der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird. Gleiches gilt sinngemäss bei Warenabholung (Ankauf).

 

6.5. Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle Geschäftsitz der CM. Soweit vorhanden sind zur Ware gehörige Papiere ebenfalls CM zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, soweit CM die Waren nicht selbst abholt, die Ware ausreichend versichert zu versenden. Der Versand ist so vorzunehmen, dass CM den Erhalt der versandten Ware schriftlich dem Anlieferer bestätigen muss. Der Kunde trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung. Die Durchführung des Werttransportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort.

 

7. Gewährleistung

 

7.1. Bestand der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Sache, hat der Kunde – sofern dies noch möglich ist – Anspruch auf Lieferung von Ersatz. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, werden die mangelhaften Waren gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Folgeschäden werden nicht erstattet.

 

7.2. Der Kunde trägt die Beweislast der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, für den Sachmangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge.

 

7.3. Gewährleistungsansprüche aus Sachmängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Waren.

 

7.4. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen (per Einschreibebrief), andere Mängel sofort nach Entdeckung (ebenfalls per Einschreibebrief).

 

8. Haftung

 

8.1. CM haftet für Schäden nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch CM, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

8.2. Im Übrigen ist jede Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

9.1. Die Edelmetalle bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Ansprüche durch CM aus der laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich künftiger Ansprüche Eigentum der CM.

 

9.2. Bis zum Erwerb des Eigentums ist der Kunde nicht berechtigt, über die Edelmetalle durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder in sonstiger Weise zu verfügen oder diese zu verarbeiten oder umzubilden.

 

9.3. Im Falle jeglicher Beeinträchtigung des CM Eigentums durch Dritte, hat der Kunde den Dritten auf das Bestehen dieses Eigentumsvorbehaltes und CM auf die Beeinträchtigung unserer Rechte durch diesen Dritten hinzuweisen. Der Kunde trägt entsprechende Kosten und Auslagen, die aus sämtlichen Beeinträchtigungen entstehen.

 

10. Datenschutz

 

CM erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten zur Pflege der Kundenbeziehung.

 

11. Schlussbestimmungen

 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen CM und dem Kunden gilt die internationale Zuständigkeit der Gerichte nach dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ). Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

 

Stand: Juli 2010

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